Von Lars Huste

Die neueste Fassung der Verordnung UN ECE R58 und ihre Bedeutung für das Lkw-Transportgewerbe

Die neueste Fassung der Verordnung UN ECE R58 und ihre Bedeutung für das Lkw-Transportgewerbe
Die neueste Fassung der Verordnung UN ECE R58 und ihre Bedeutung für das Lkw-Transportgewerbe
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Im September 2021 trat die dritte und neueste Überarbeitung der UN-Vorschriften zum Lkw-Unterfahrschutz für alle neu zugelassenen Fahrzeuge in Kraft, die bereits seit 2019 für neu typgenehmigte Fahrzeuge gilt. UN ECE-R58.03, die neueste Version der Regelung R58-03, wie sie allgemein bezeichnet wird, legt Standards für die Konstruktion, Abmessungen und Festigkeit von Einrichtungen für den hinteren Unterfahrschutz (UFS) fest. Diese Einrichtungen sollen schwere Verletzungen von Autofahrern vermeiden, indem sie verhindern, dass kleinere Fahrzeuge wie Pkw bei Auffahrunfällen unter einem Lkw oder Anhänger eingeklemmt werden. Es ist also äußerst wichtig, dass Sie die Standards kennen, denen Ihre hinteren UFS-Einrichtungen entsprechen müssen, um andere Verkehrsteilnehmer zu schützen.

 

Auch wenn die letzte Fassung der R58 schon einige Jahre alt ist, bedeuten die kontinuierliche Zulassung neuer Lastkraftwagen und Anhänger sowie bestimmte nationale und regionale Ausnahmen von den Vorschriften, dass sich die Branche noch immer in der Übergangsphase befindet. In diesem Beitrag erläutern wir die Grundlagen der R58-03 und ihre Auswirkungen auf unsere Branche und helfen Ihnen und Ihrem Unternehmen so hoffentlich dabei, allen geltenden Vorschriften zu entsprechen.

Was ist die R58-03?

Diese Verordnung stammt von den Vereinten Nationen und gilt in allen 56 Ländern, die der UN-Wirtschaftskommission für Europa (UNECE) angehören – alle europäischen Länder und einige andere in Zentralasien, dem Nahen Osten und Nordamerika. Einfach ausgedrückt legen sie Regeln für die Konstruktion von hinteren UFS-Einrichtungen und deren Funktionsweise fest. Obwohl die Verordnung letztendlich jeden Betreiber von Fahrzeugen, die mit hinteren UFS-Einrichtungen ausgerüstet sind, betrifft, hat sie erhebliche Auswirkungen auf UFS-Hersteller, auf Fahrzeughersteller, die Fahrzeuge typgenehmigen, die mit hinterem UFS ausgerüstet werden sollen, und auf Fahrzeughersteller, die Fahrzeuge mit Unterfahrschutz ohne separate hintere UFS-Einrichtung herstellen.

Die Verordnung gilt für hintere UFS-Einrichtungen, die an Fahrzeugen der Klassen M, N und O angebracht werden – für uns bedeutet das im Allgemeinen leichte oder schwere Lastkraftwagen und Anhänger.

Die Anforderungen der R58-03 zielen darauf ab, das Schutzniveau zu erhöhen, das eine hintere UFS-Einrichtung bei einem Heckaufprall bietet. So werden in der Verordnung Maße wie der Anteil der Fahrzeugbreite, den eine hintere UFS-Einrichtung abdeckt, die Bodenfreiheit, die Höhe, die Kräfte, denen sie standhalten kann, und das Ausmaß ihrer Verformung bei einem Aufprall festgelegt. Neben der Konstruktion der hinteren UFS-Einrichtung selbst umfasst die Verordnung auch die Anforderungen, die diese Vorrichtungen in Prüfungen erfüllen müssen, bevor sie zertifiziert und auf die Straße gebracht werden können.

Im Großen und Ganzen wurden mit der dritten Fassung der ECE-R58 alle diese Anforderungen verschärft. Hintere UFS-Einrichtungen müssen heute einen größeren Schutzbereich bieten, größeren Kräften standhalten und gleichzeitig strengere Prüfanforderungen erfüllen. Schauen wir uns die Einzelheiten genauer an.

Was beinhaltet die dritte Fassung der Verordnung ECE-R58?

Der gesamte Text der R58-03 ist über 20 Seiten lang, sodass wir hier nicht jedes einzelne Detail zusammenfassen werden. Dies sind jedoch die wichtigsten Änderungen, die sich auf Ihre Ausrüstung auswirken können:

  • Geringere Bodenfreiheit: Der Abstand zwischen der hinteren UFS-Einrichtung und der Fahrbahnoberfläche muss nun kleiner sein. Jetzt wurde die Bodenfreiheit der hinteren UFS-Einrichtung an die typische Höhe des vorderen Stoßfängers von Pkw angepasst. Dies schafft einen wirksameren Schutz und verringert die Gefahr, dass ein Auto bei einem Auffahrunfall unter einem Fahrzeug verkeilt und zerquetscht wird, noch weiter.
  • Kürzerer Hecküberhang: Der Abstand zwischen dem Heck des Lkw oder Anhängers und der hinteren UFS-Einrichtung. Wenn dieser Abstand zu groß ist, kann die hintere UFS-Einrichtung allein die Schwere von Unfällen nicht mehr so wirksam verringern.
  • Engere Grenzwerte für die Verformung: Im Zusammenhang mit der Frage des Überhangs muss die Verformung einer hinteren UFS-Einrichtung nach einem Aufprall nun viel stärker berücksichtigt werden. Der maximal zulässige Überhang beträgt 400 mm, wobei jedoch auch die durch einen Zusammenstoß verursachte Verformung berücksichtigt werden muss, d. h., der tatsächliche maximale Überhang wird geringer sein.
  • Größere Abmessungen: Hintere UFS-Einrichtungen, die der neuesten Fassung von R58 entsprechen, sind im Allgemeinen größer als ihre Vorgänger. So wurde beispielsweise die Profilhöhe des Querträgers der hinteren UFS-Einrichtung erhöht, um den Unterfahrschutz bei einem Heckaufprall zu verbessern.
  • Größere Prüfkräfte: Bei der Prüfung der hinteren UFS-Einrichtungen werden die Mitte des Querträgerprofils, die Befestigungen und die Außenkante des Querträgers mit Druckkräften beaufschlagt. Nach den jüngsten Änderungen der ECE-R58 haben sich diese Prüfkräfte fast verdoppelt, was bedeutet, dass neue UFS-Einrichtungen in der Lage sein müssen, größeren Aufprallstößen standzuhalten.
  • Strengere, realistischere Prüfprotokolle: Früher wurden solche Prüfungen in der Regel simuliert und basierten auf Berechnungen der Kapazitäten der Materialien und der Kräfte, denen sie ausgesetzt waren. Heute sind die Regeln für diese auf Berechnungen basierenden Prüfungen strenger, und sie müssen nun durch mechanische Prüfungen bestätigt werden.

Was bedeutet die neue R58-03 für mich?

Viele dieser Änderungen haben die größten Auswirkungen auf die Hersteller hinterer UFS-Einrichtungen. Aber auch Lkw-Hersteller und Fuhrparks haben die Auswirkungen seit Inkrafttreten der neuesten Fassung der Verordnung zu spüren bekommen.

Die größeren Abmessungen und höheren Kräfte, die von den neuen Vorschriften gefordert werden, bedeuten, dass konforme hintere UFS-Einrichtungen ein höheres Gesamtgewicht und eine größere Größe haben als zuvor. Dies hat einige Hersteller vor Herausforderungen in Bezug auf die Gewichtsverteilung und die Konstruktion gestellt. Es stellt auch ein Problem für Mechaniker dar, die sich an neue Montageroutinen und schwerere Chassis-Schäden gewöhnen müssen, die neuere UFS-Einrichtungen bei einem Auffahrunfall verursachen können.

In manchen Fällen kann es auch schwierig sein, eine gemischte Flotte aus älteren und neueren Fahrzeugen mit unterschiedlichen UFS-Einrichtungen zu betreuen. Dies kann potenziell zu Ineffizienzen bei der Wartung und Ersatzteilbeschaffung führen. Hintere UFS-Einrichtungen aus der Zeit vor R58-03 können jedoch vollständig durch neue Modelle ersetzt werden, ohne dass eine neue Prüfgenehmigung erforderlich ist.

Es ist nicht einfach, mit den neuesten Vorschriften Schritt zu halten, wenn man auch noch alle alltäglich anfallenden Aufgaben zu bewältigen hat. Wie immer sollten Sie im Zweifelsfall die hinteren UFS-Einrichtungen von einem seriösen Anbieter beziehen, der über die entsprechenden Fachkenntnisse und Zertifizierungen verfügt. Viele dieser Anbieter können Sie auch über die besten Alternativen für die hintere UFS-Einrichtung beraten, je nach Ihren Anwendungen und Anforderungen, insbesondere wenn Sie dabei sind, Ihren Fuhrpark mit vollständig konformen Fahrzeugen zu aktualisieren.

Wenn Sie Unterstützung oder Beratung zu der aktuellen UN ECE R58-03 oder anderen gesetzlichen Anforderungen benötigen, die unsere Branche betreffen, setzen Sie sich gerne sich mit uns in Verbindung. Oder werfen Sie einen Blick auf unser komplettes Sortiment an Einrichtungen für den Unterfahrschutz, um zu sehen, welche Produkte wir im Angebot haben.


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Lars Huste
Ein ergebnisorientierter und motivierter Gebietsverkaufsleiter mit vollem Engagement für Themen rund um die Transportbranche.
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